|
Private Käufer (Verbraucher) haben bei Online-Käufen von gewerblichen Händlern das Recht, den gekauften Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt grundsätzlich für alle über das Internet abgeschlossene Verträge. Es bestehen jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen, beispielsweise für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Auch für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind. Ebenso ausgenommen sind Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten. Inhalt:- Was ist der Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht?
- Frist für die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts
- Rückabwicklung des Vertrages
- Wer trägt die Kosten für die Hin – und Rücksendung?
- Wertersatz im Falle der unvollständigen oder beschädigten Rückgabe der Ware
- Weblinks
Was ist der Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht?Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer ein Widerrufsrecht hat. Der Käufer, der sich vom Vertrag lösen möchte, muss dem Verkäufer dies durch ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch die einfache Rücksendung der Ware mitteilen. Der Verkäufer kann dem Käufer jedoch statt eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen. Der Käufer, der sich vom Vertrag lösen möchte, muss die Ware zur Ausübung seines Rückgaberechts an den Verkäufer zurücksenden. Das Widerrufsrecht hat gegenüber dem Rückgaberecht für den Verkäufer den Vorteil, dass er dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung auferlegen kann. Nachteilig ist hingegen, dass der Verkäufer bereits mit dem Widerruf das gezahlte Geld erstatten muss und dann Gefahr läuft, dass der Käufer die Ware nicht zurücksendet und gerichtlich in Anspruch genommen werden muss. Demgegenüber hat das Rückgaberecht den Vorteil, dass der Verkäufer die Ware vom Käufer in jedem Fall zurück erhält, weil die Rücksendung Voraussetzung für die Ausübung des Rückgaberechts ist. Auch die gesonderte Bearbeitung der Widerrufserklärung entfällt. Die Rücksendekosten kann der Verkäufer dem Käufer bei Einräumung eines Rückgaberechts jedoch keinesfalls auferlegen.
Frist für die Ausübung des Widerrufs- oder RückgaberechtsDie Frist für das Widerrufs- oder Rückgaberecht beginnt erst, wenn der Verkäufer seine nachvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist außerdem nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer, bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Die Frist für das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht beträgt grundsätzlich zwei Wochen, eine Verlängerung der Frist auf einen Monat ist vorgesehen, wenn der Verbraucher erst nach Vertragsschluss über das Widerrufs- oder Rückgaberecht in Textform belehrt wurde. Die Textform erfordert eine Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise.
Rückabwicklung des VertragesMacht der Käufer von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch, muss er die Ware zurücksenden. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts bei der Rücksendung trägt der Verkäufer. Der Käufer muss nur nachweisen, dass er die Sache abgeschickt hat. Ist eine Rücksendung als Paket nicht möglich, muss der Verkäufer die Ware abholen. Der Verkäufer muss den gezahlten Kaufpreis erstatten.
Wer trägt die Kosten für die Hin –und Rücksendung?Der Verkäufer muss grundsätzlich die Rücksendekosten tragen. Im Falle des Widerrufs können dem Käufer die Rücksendekosten vertraglich auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt wurde. Hat sich der Verkäufer für das Rückgaberecht entschieden, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Ebenso muss er die Rücksendekosten übernehmen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.
Wertersatz im Falle der unvollständigen oder beschädigten Rückgabe der WareMacht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er für eine Verschlechterung der Ware grundsätzlich Wertersatz zu leisten. Im Gegensatz zu einem normalen Rücktritt muss der Käufer auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Für eine Beschädigung der Ware, die ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, muss der Käufer allerdings keinen Wertersatz leisten. Was ist unter dem Begriff der "bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme" zu verstehen? Der Begriff der "bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme" ist gesetzlich nicht definiert. Momentan liegt keine gefestigte Rechtsprechung vor, welche diesen Begriff konkretisiert. Ausgehend vom Sinn und Zweck des Fernabsatzrechts, dem Käufer eine Prüfung der Ware zu ermöglichen, so wie sie auch bei einem Kauf im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, kann die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nicht mit der tatsächlichen Benutzung der Ware über einen längeren Zeitraum gleichgesetzt werden, sondern kann sich nur auf die erstmalige Nutzung beschränken, die den Umfang einer bloßen Prüfung überschreitet. In der Gesetzesbegründung wurde z.B. das kurze Durchblättern eines Buches (wie im Buchhandel) oder das Auspacken und Anprobieren eines Kleidungsstücks als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bezeichnet. Gleichzeitig wurden als Gegenbeispiele das Durchlesen oder gar Bearbeiten eines Buches oder das Tragen eines Kleidungsstücks über einen längeren Zeitraum genannt. Was noch als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme anzusehen ist und welche Benutzung bereits darüber hinaus geht, lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalls und anhand des betroffenen Produkts beurteilen. Lassen Sie sich dazu im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle rechtlich beraten.
Weblinks In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links: |