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Das Eigenkapital ist der Vermögensteil, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Der Begriff ist in der Betriebswirtschaft, im Kapitalmarkt und im Bereich der Immobilienfinanzierung von Bedeutung. Inhalt: - Eigenkapital – Gesellschaftsrecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Durchschnittliches Eigenkapital
- Zusammensetzung nach HGB
- Kapitalmarkt
- Immobilienfinanzierung
- Weblinks
Eigenkapital – Gesellschaftsrecht Das Eigenkapital eines Unternehmens ist von dessen Fremdkapital zu unterscheiden (vgl. § 266 Abs. 3 HGB). Eigenkapital sind dem Unternehmen zufließende Mittel, die als Leistungen der Gesellschafter zu betrachten sind (also auch der Gewinn, und zwar unabhängig davon, ob er ausgeschüttet wird oder nicht). Das Eigenkapital ist letztlich der Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen, das den Gläubigern der Gesellschaft haftet. Liegt kein Eigenkapital vor, handelt es sich um Fremdkapital, wobei auch ein Unternehmensgesellschafter als Fremdkapitalgläubiger auftreten kann. Die Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital erkennt man am besten in einem gedachten Insolvenzverfahren: Rückständiges Eigenkapital, das ein Gesellschafter aufbringen sollte, kann vom Insolvenzverwalter immer noch als Leistung in die Masse verlangt werden (vgl. § 171 Abs. 2 HGB). Anders verhält es sich, wenn sich um den Kredit eines Gesellschafters an die Gesellschaft oder um das Fremdkapital eines Nichtgesellschafters handelt. Hier kann der Kreditgeber das Darlehen außerordentlich kündigen (§ 490 Abs. 1 BGB). Ist der Kredit bereits gewährt, nimmt der Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil. Eigenkapitalersetzende Darlehen werden im Insolvenzverfahren wie Eigenkapital behandelt.
Betriebswirtschaftslehre Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist das Eigenkapital ein Teil der Passivseite der Bilanz. Kredit- und Beteiligungsfinanzierung bilden zusammen die Außenfinanzierung. Davon ist die Innenfinanzierung zu unterscheiden, die insbesondere durch Einzahlungen aus dem Umsatzprozess erfolgen kann. Die Innenfinanzierung kann jedoch auch einen negativen Saldo aufweisen, soweit man den Umsatzprozess zuordenbare Auszahlungen wie Steuer-, Werkstoff-, Zins- und Lohnzahlungen o. ä. berücksichtigt. Rücklagen, Rückstellungen und Wertberichtigungen (Ab- und Zuschreibungen) sind nicht finanzierungswirksam, da sie lediglich Umbuchungen darstellen. Ein Zufluss von Liquidität erfolgt aus diesen "Quellen" nicht. Eine betriebswirtschaftliche Faustregel lautet: Eine Investition sollte zu mindestens 30 % aus Eigenkapital und zu höchstens 70 % aus Fremdkapital finanziert sein. Siehe auch: Eigenkapitalquote. Durchschnittliches Eigenkapital Für viele Berechnungen wird allerdings nicht das Eigenkapital am Stichtag, sondern – soweit möglich – das durchschnittlich in der Periode arbeitende Eigenkapital angesetzt. Zusammensetzung nach HGB Nach § 266 Abs. 3 A HGB gliedert sich das Eigenkapital in - Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen
- gesetzliche Rücklagen
- Rücklagen für eigene Anteile
- satzungsmäßige Rücklagen
- andere Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag / Verlustvortrag
- Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag.
Kapitalmarkt Anders als ein Fremdkapitalgeber erhält ein Eigenkapitalgeber in der Regel keine festen Zahlungsrückflüsse (Zinsen) und es besteht kein Tilgungstermin. Ein Sonderfall sind die eigenkapitalähnlichen Genussscheine, auf die beides zutrifft. Im Fall einer Liquidation werden Fremdkapitalgeber vorrangig bedient, danach die Eigenkapitalgeber. Bestehen nach Tilgung aller Schulden keine liquidierbaren Aktiva mehr, so gehen die Eigenkapitalgeber leer aus. Aus diesen Gründen tragen die Eigenkapitalgeber ein wesentlich größeres Risiko als die Fremdkapitalgeber. Ein Aktionär einer AG oder ein Gesellschafter einer GmbH haftet mit seinem Kapitalanteil, der Eigentümer einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) zusätzlich mit seinem privaten Vermögen. Er wird deshalb seine Renditeerwartung mit einer Risikoprämie versehen, die ihn für diese Risikoübernahme entschädigt. Die durchschnittlichen Renditen am Kapitalmarkt, bestehend aus der Dividendenrendite und der Kursveränderungsrate des Wertpapiers, sind deshalb in aller Regel höher als der durchschnittliche Zins auf risikolose Anleihen. Ohne Risikoprämie wird der Aktionär in der Regel nicht bereit sein, das unternehmerische Risiko zu tragen, welches eine Investition von Eigenkapital darstellt.
Immobilienfinanzierung Im Bereich der Immobilienfinanzierung werden als Eigenkapital jene Mittel bezeichnet, die dem Eigentümer selbst zur Verfügung stehen, z. B. Bargeld, Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, Bausparguthaben und vorhandener Grundbesitz. Im weiteren Sinne werden zu den Eigenmitteln auch Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen und öffentliche Zuschüsse gerechnet. Etwa bei Bauträgerprojekten ist es nicht unüblich, dass spezialisierte Investmentgesellschaften den eigens zur Realisierung eines Vorhabens gegründeten Personengesellschaften als Kommanditist beitreten und in Form von Bürgschaften Eigenkapital bereitstellen, so dass eine weitere Finanzierung mit Fremdkapital erst ermöglicht wird.
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